Das ändert sich in der Heizkostenabrechnung

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt die Ergänzung der Heizkostenabrechnung mit zusätzlichen Informationen nach § 6a Absatz 3 verbindlich vor. Folgende Informationen müssen je nach Versorgungs-, Brennstoffart bzw. Energieträger in der Heizkostenabrechnung enthalten sein:

  • Energiemix und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen
  • Bei Fernwärmesystemen der Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes
  • Informationen zu erhobenen Steuern, Abgaben und Zolltarifen
  • Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen etc., die Informationen über Energieeffizienzmaßnahmen, Endnutzer-Vergleichsprofile usw. anbieten
  • Im Falle eines Verbrauchervertrags nach § 310 Absatz 3 BGB: Informationen über die Möglichkeit der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren
  • Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs der aktuellen Abrechnung mit dem Vorjahr
  • Vergleich des eigenen Energieverbrauchs mit einem normierten Durchschnittsendnutzer

 

Diese zusätzlichen Abrechnungsinformationen müssen zum Stichtag 30.11.2022 verbindlich in der Heizkostenabrechnung enthalten sein. Sie ersetzen die bisher optionale Verbrauchsanalyse. Kunden der Verbrauchsanalyse stellen wir automatisch auf die neuen Abrechnungsinformationen zu den gleichen Konditionen um. Kommen Sie den Informationspflichten gem. § 6a nicht oder nicht vollständig nach, hat der Nutzer gem. § 12 HKVO ein Kürzungsrecht von drei Prozent. Dieses Kürzungsrecht ist kumulativ zu den übrigen Kürzungsrechten anzuwenden.

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Das übernehmen wir für Sie

Selbstverständlich ergänzen wir für Sie ab der nächsten Abrechnung diese neuen Informationen als Bestandteil unserer Heizkostenabrechnung – verordnungskonform und leicht verständlich.

Das erhalten Sie zusätzlich

Über die Vorgaben der Heizkostenverordnung hinaus erhalten Sie von uns eine Übersicht der Kosten- und Verbrauchsentwicklung auf Basis von bis zu drei Abrechnungsperioden. So sind Ihre Mieter umfassend und transparent informiert.

Das benötigen wir von Ihnen

Von Ihnen benötigen nur wenige zusätzliche Angaben, um die Abrechnungsinformation für Sie vollständig zu erstellen. Diese teilen Sie uns wie gewohnt zusammen mit den Kosten- und Nutzerdaten mit – postalisch oder ganz einfach über unser ista Webportal. Unsere Ausfüllanleitung und Feldhilfen unterstützen Sie dabei. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe zu den An- und Eingaben? Schauen Sie einfach direkt in unsere Broschüre. 

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO)

Haben Sie Fragen zur neuen HKVO? Wir haben für Sie alle wichtigen Änderungen übersichtlich zusammengestellt.

 

Das erläutern wir Ihren Mietern

Alle neuen Informationen zur Einzelabrechnung haben wir für Ihre Mieter auf einer eigenen Website und in einem ausführlichen Flyer zusammengestellt. 

FAQ

Was ist die gesetzliche Grundlage für die jährliche Abrechnungsinformation in Deutschland?

Die gesetzliche Grundlage für die neue jährliche Abrechnungsinformation ist die Novellierung der Verordnung über Heizkostenabrechnung. Sie wurde novelliert, damit die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie aus dem europäischen ins nationale Recht umgesetzt werden. Die neue HKVO soll den Mietern mehr Informationen zum CO2-Verbrauch geben und weitergehende Informationen zum Thema "Energieeinsparung" bereitstellen. Das Ziel ist es, durch mehr Transparenz Energie einzusparen und das Klima zu schützen. 
Die jährliche Abrechnungsinformation ist eine verpflichtende Zusatzinformation zur jährlichen Heiz-und Warmwasserkostenabrechnung. Vermieter oder Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet die Abrechnungsinformationen ihren Mietern zu übermitteln. 

Wie oft muss die Abrechnungsinformation bereitgestellt werden?

Die Abrechnungsinformation muss einmal im Jahr zusammen mit der Heizkostenabrechnung den Mietern zur Verfügung gestellt werden.

Was kostet der neue Service der Abrechnungsinformation gemäß § 6a Abs. 3 HKVO in der Abrechnung und wer trägt die Kosten?

Der neue Service der Abrechnungsinformation (AI) kostet 9,81 Euro (Netto) pro Nutzer. Die neue AI löst die Verbrauchsanalyse ab. Diese war bisher eine optionale Zusatzleistung. Der Service der Verbrauchanalyse wurde in der Vergangenheit mit 9,81 Euro (Netto) berechnet. Diesen Preis halten wir auch für die neue und verpflichtende AI konstant. Die AI ist gemäß §7 Abs. 2 Verordnung über Heizkostenabrechnung umlagefähig, da diese Abrechnungsinformation mit zu den Kosten des Betriebs der Heizungsanlage zählt. 

Welche Leistungen sind im Preis enthalten?

Die neue Abrechnungsinformation ist gesetzlich verpflichtenden. Daher ist es wichtig, dass die vorgeschriebenen Inhalte korrekt den Nutzern übermittelt werden. Um die Vollständigkeit der angegebenen Daten zu gewährleisten, übernehmen wir für Sie die Erstellung der AI. Wir stellen den Anteil der eingesetzten Energieträger dar, bei Fernwärme werden zusätzlich die damit verbundenen Treibhausgasemissionen und der Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes angegeben. Es müssen erhobene Steuern, Abgaben und Zölle aufgelistet werden und die Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und die Verwendung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung. Wir listen ihren Nutzern Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen auf, die Informationen über angebotene Maßnahmen zur Energieeinsparrungen breitstellen. Und wir informieren über die Möglichkeit der Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens im Falle eines Verbrauchervertrages. Außerdem ermitteln wir für ihre Nutzer Vergleichswerte über den normierten durchschnittlichen jährlichen Verbrauch eines Nutzers der gleichen Nutzerkategorie. Abgeschlossen werden die Abrechnungsinformationen durch eine graphische Darstellung des witterungsbereinigten Verbrauches des jetzigen und des vorherigen Abrechnungszeitraums.

Wie unterscheidet sich der Service der Abrechnunsginformation zur bisherigen Verbrauchsanalyse?

Die gesetzlich verpflichtenden Abrechnungsinformationen sind detaillierter als die Verbrauchsanalyse. Um die Vollständigkeit der angegebenen Daten zu gewährleisten und die Kunden rechtlich abzusichern, erstellen wir die Abrechnungsinformation zusammen mit der Heizkostenabrechnung. 
In der freiwilligen Verbrauchsanalyse wurden Verbrauchs- und Kostenvergleiche auf Nutzerebene der letzten drei Jahre aufgeführt. Die Abrechnungsinformation muss weitere und umfangreichere Informationen liefern. Es müssen die Anteile der eingesetzten Energieträger und die damit verbundenen Steuern, Abgaben und Zölle angeben werden. Außerdem müssen die Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattungen zur Verbrauchserfassung aufgelistet werden. Der Nutzer bekommt Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, die Informationen zur Energieeinsparungen bereitstellen. Zusätzlich informieren wir über die Möglichkeit eines Streitbeilegungsverfahrens. Wir ermitteln Vergleichswerte über den normierten durchschnittlichen jährlichen Verbrauch eines Nutzers der gleichen Nutzerkategorie. Abgeschlossen werden die Abrechnungsinformationen durch eine graphische Darstellung des witterungsbereinigten Verbrauches des aktuellen und des vorherigen Abrechnungszeitraums.

  • Kunden, die bereits die Verbrauchanalyse von uns bekommen, stellen wir automatisch auf die Abrechnungsinformationen um. 
  • Kunden, die bis jetzt noch keine Verbrauchsanalyse von uns bezogen haben, bekommen ab dem in Krafttreten der neuen Verordnung über Heizkostenabrechnung die erforderlichen Abrechnungsinformationen von uns bereitgestellt. Wir kümmern uns um den Umstellungsprozess und eine reibungslose Übermittlung der Daten. Sie müssen uns dazu nur wenige zusätzliche Informationen zu Verfügung stellen. Die Kosten für die verpflichtende Abrechnungsinformation liegt bei 9,81 Euro (Netto) pro Nutzereinheit.
Der Warmwasserverbrauch wird in der Grafik in kWh dargestellt und nicht in cbm. Warum? Wie erfolgt die Umrechnung?

In der Verordnung über Heizkostenabrechnung wird gefordert den Energieverbrauch in kWh darzustellen. Bei dem Warmwasserverbrauch wird nicht die Menge an warmen Wasser berechnet, sondern die Energie die zur Erwärmung des Warmwassers benötigt wird. Dazu wird die aufgewendete Gesamt-Brennstoff-/Energiemenge zunächst einheitlich in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet und anschließend der Verbrauchsanteil für Heizung und Warmwasserbereitung des Nutzers im Verhältnis zum prozentualen Anteil an den Kosten ermittelt.

Für welchen Zweck werden die Informationen zur Verfügung gestellt?

Die zusätzliche Abrechnungsinformation soll mehr Transparenz über den eigenen Energieverbrauch schaffen. Der direkte Vergleich des eigenen jährlichen Verbrauches mit dem normierten Verbrauch eines Durchschnittsendnutzers und die Angabe des witterungsbereinigten Energieverbrauchs des jetzigen und letzten Abrechnungszeitraums soll Mieter sensibilisieren, mehr auf ihren Verbrauch zu achten. Neben der größeren Transparenz und den Vergleichsmöglichkeiten werden unter anderem Informationsquellen zum Thema Energieeffizienzverbesserung bereitgestellt. 

Was sind die Konsequenzen wenn mit der Heizkostenabrechnung, keine Abrechnungsinformation nach § 6a Abs. 3 HKVO zur Verfügung steht.

Wenn der Eigentümer keine Abrechnungsinformation mit der nächsten Heizkostenabrechnung bereitstellt, haben die Mieter gemäß § 12 Abs. 1  HKVO ein Kürzungsrecht in Höhe von 3 % auf die Wärme- und Warmwasserkosten.

Welche Informationen muss der Kunde mitteilen, um die Abrechnungsinformation erstellen zu können und wie können diese Informationen an ista übermittelt werden?

Die erforderlichen Informationen können ista sowohl online über das Webportal als auch in Papierform auf der Kosten- und Nutzerliste zur Verfügung gestellt werden.
Informationen, die der Kunden ista mitteilen muss:

  1. Brennstoffmix und Brennstoffmenge
  2. Bei Fernwärme: Energiemix, die jährliche Treibhausgasemission* und den Primärenergiefaktor
  3. Bei Strom: Energiemix und die jährliche Treibhausgasemission*
    *Bei Nicht-Angabe der Treibhausgasemission wird diese anhand der Energiemenge und des CO2-Faktors gemäß "Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" berechnet.
Was ist ein Brennstoffmix?

Die Anteile der eingesetzten Energieträger zeigen, welche Energiequellen zum Erzeugen von Wärme verwendet wurden. Die Angabe des Brennstoffmix schließt erneuerbare Energien mit ein und jede Art von Wärmeversorgung. Bei Fernwärme muss zusätzlich die damit verbundene jährliche Treibhausgasemission und der Primärenergiefaktor des Fernwärmesystems angegeben werden. Jahresdurchschnittswerte sind bei der Angabe des Brennstoffmix ausreichend.

Was ist der Primärenergiefaktor?

Der Primärenergiefaktor schafft eine Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Energieträgern hinsichtlich Effizienz und Gesamt-Energieverbrauch. Die verbrauchte Endenergie fürs Heizen oder Warmwasser bedarf stets weiteren Energieeinsatz durch vorgelagerte Prozesse. Dazu gehören Gewinnung, Umwandlung und Verteilung. Das ist die Primärenergie. Diese ist je eingesetzter Energieart unterschiedlich. Um eine transparente Energiebilanz herzustellen, wird die verbrauchte Endenergie mit dem jeweiligen Primärenergiefaktor pro Energieträger multipliziert. Ist der Primärenergiefaktor klein, ist die Effizienz des Energieeinsatzes groß. 
 

Wie und warum wird der Verbrauch für Heizung witterungsbereinigt berechnet?

Die HKVO schreibt vor, den Verbrauch für Heizwärme und Warmwassererwärmung über zwei Jahre vergleichbar zu machen. Damit diese Werte vergleichbar sind, müssen sie witterungsbereinigt werden. 

Dazu wird die aufgewendete Gesamt-Brennstoff-/Energiemenge zunächst einheitlich in Kilowattstunde (kWh) umgerechnet. Anschließend wird der Verbrauchsanteil für Heizung und Warmwasserbereitung im Verhältnis zu dem prozentualen Anteil an den Kosten ermittelt. Dann werden die Verbräuche mit Klimafaktoren vom Deutschen Wetterdienst multipliziert. Die Witterungsbereinigung macht die Verbräuche über mehrere Jahre vergleichbar, unabhängig von der geografischen Lage und Witterungseinflüssen.
 

Was bedeutet CO2-Austoß?

Der CO2-Ausstoß gibt an, wie viel CO2 durch das Heizen des Gebäudes und das Erwärmen des Wassers entstanden ist. 

Wie wird der CO2-Austoß berechnet?

Der CO2-Ausstoß wird anhand der CO2-Faktoren gemäß Merkblatt des "Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle" berechnet. Den Anteil berechnet man im prozentualen Verhältnis zu dem Gesamtkosten/-verbrauch für Heizung und Warmwasser.

Beispielrechnung: 
Der gesamte Energiebedarf für ein Mietshaus wird kostenanteilig auf die jeweiligen Nutzereinheiten runtergebrochen.

Der Energiebedarf für eine Beispiel-Nutzereinheit im Jahr 2020 betrug: 1.400 Kilowattstunden (kWh)
Der Energieträger war Erdgas: Erdgas hat einen CO2-Faktor von 0,202

1.400 kWh x 0,202 tCO2/MWh = 0,2828 tCO2

Wie und warum wird der flächennormierte Verbrauch des Referenznutzers ermittelt?

Um den normierten Durchschnittsverbraucher zu berechnen, werden die Energieverbräuche aller Nutzereinheiten auf den Quadratmeter runter gerechnet. Der Durchschnittswert ist unabhängig vom eingesetzten Brennstoffmix, da alle Verbräuche in kWh umgerechnet werden. Der flächennormierte Verbrauch wird berechnet, damit der eigene Verbrauch unabhängig von Lage und Größe der Wohnung mit anderen Verbräuchen vergleichbar ist.

Die Kosten für die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a sind nach § 7 Absatz 2 HKVO umlagefähig. Es gelten unsere AGB und Preislisten in der jeweils gültigen Fassung.

Ihre Ausfüllanleitung

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