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Energieausweis
Was für Kühlschränke und Waschmaschinen schon lange Usus ist, gilt nun auch für Gebäude. Auf Basis der Energieeinsparverordnung wird die Energieeffizienz beurteilt. Mit einem Energieausweis wird der Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr dokumentiert.
Am 01.07.2008 hat die stufenweise Einführung von Energieausweisen bei Wohngebäuden begonnen. Er muss bei Verkauf oder Vermietung potenziellen Käufern oder Mietern vom Eigentümer auf Verlangen vorgelegt werden. Der Gesetzgeber verspricht sich davon zweierlei: mehr Transparenz bei der energetischen Qualität von Gebäuden und eine größere Bereitschaft zu Energie sparenden Modernisierungen.
Ab wann beginnt die Vorlagepflicht?
- Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 begann die Pflicht ab dem 1.Juli 2008
- Für alle anderen Wohngebäude gilt eine Ausweispflicht ab dem 1. Januar 2009.
- Für Nichtwohngebäude beginnt die Ausweispflicht ab dem 01. Juli 2009.
Egal, ob wir Ihre Objekte schon abrechnen oder nicht: Wir bieten Ihnen für alle Wohn- und Nichtwohngebäude einen verbrauchsorientierten Energieausweis an.
Mit einem Energieausweis wird der Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr dokumentiert. Am 01.07.2008 hat die stufenweise Einführung von Energieausweisen bei Wohngebäuden begonnen. Er muss bei Verkauf oder Vermietung potenziellen Käufern oder Mietern vom Eigentümer auf Verlangen vorgelegt werden. Der Gesetzgeber verspricht sich davon zweierlei: mehr Transparenz bei der energetischen Qualität von Gebäuden und eine größere Bereitschaft zu Energie sparenden Modernisierungen.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Er stellt den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Dazu werden die entsprechenden Daten auf der Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt. Der gemessene Verbrauch wird vom Mieterverhalten beeinflusst .Mögliche energetische Schwachstellen des Gebäudes können nicht direkt aufgezeigt werden, da eine Vor-Ort-Begutachtung des Gebäudes nicht vorgenommen wird. Dadurch ist der Verbrauchspass aber wesentlich kostengünstiger als der Bedarfspass.
Ist für Ihr Wohngebäude ein Verbrauchsausweis möglich?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der verbrauchsorientierte Energieausweis nur noch für bestimmte Gebäudetypen ausgestellt werden darf. Eine Beauftragung bei ista ist daher nur dann möglich, wenn Ihr Wohngebäude mindestens eine der 3 folgenden Bedingungen erfüllt und Sie somit folgende Frage mit "ja" beantworten können:
- Verfügt Ihr Gebäude über mindestens 5 Wohneinheiten oder
- wurde der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt oder
- entspricht das Gebäude mindestens dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977?
Bestellen Sie Ihren Verbrauchsausweis für Wohngebäude über unser Online-Formular.
Ist für Ihr Nichtwohngebäude ein Verbrauchsausweis möglich?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei Nichtwohngebäuden, neben den Brennstoffangaben für Heizung und die Warmwasserbereitung auch noch zusätzliche Daten zum Stromverbrauch für die Kühlung, Lüftung und Beleuchtung erforderlich sind.
Eine Beauftragung ist daher nur dann möglich, wenn Ihnen die Stromverbrauchsdaten für die letzten 3 Jahre vollständig für das gesamte Gebäude vorliegen. Wenn dies der Fall ist, können Sie das Auftragsformular "Datenerhebungsbogen für Nichtwohngebäude" ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und per Post an ista schicken.
Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie unverbindlich ein Angebot für den Bedarfsausweis auch auf dieser Seite anfordern.
Nur vom Experten
Der Energieausweis basiert auf einer gesetzlichen Grundlage. Er ist ein amtliches Dokument, das nicht einfach jeder selbst ausfüllen kann. Es gibt genaue Vorschriften, wie ein Ausweis zu erstellen ist und durch wen. Nur speziell ausgebildete Personen mit besonderen Qualifikationen im energiesparenden Bauen sind überhaupt ausstellungsberechtigt. ista ist nicht nur Spezialist für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung sondern auch für den Energieausweis.


