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Energieausweis
Der Energieausweis
Was für Kühlschränke und Waschmaschinen schon lange Usus ist, gilt nun auch für Gebäude. Auf Basis der Energieeinsparverordnung wird die Energieeffizienz beurteilt. Mit einem Energieausweis wird der Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr dokumentiert. Am 01.07.2008 hat die stufenweise Einführung von Energieausweisen bei Wohngebäuden begonnen. Er muss bei Verkauf oder Vermietung potenziellen Käufern oder Mietern vom Eigentümer auf Verlangen vorgelegt werden. Der Gesetzgeber verspricht sich davon zweierlei: mehr Transparenz bei der energetischen Qualität von Gebäuden und eine größere Bereitschaft zu Energie sparenden Modernisierungen.
Ab wann beginnt die Vorlagepflicht?
- Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 hat die Pflicht am 01. Juli 2008 begonnen.
- Für alle anderen Wohngebäude gilt eine Ausweispflicht seit dem 01. Januar 2009.
- Für Nichtwohngebäude war der Einführungstermin am 01. Juli 2009
Ein Ausweis - zwei Varianten
Der Gesetzgeber lässt zwei Ausweisvarianten zu:
- Den Verbrauchsausweis kann Ihnen ista auf der Basis der letzten 3 Heizkosten- oder Energieabrechnungen erstellen. Für Nichtwohngebäude sind noch zusätzliche Angaben zum Stromverbrauch erforderlich.
- Für den genannten bedarfsorientierten Energieausweis werden Gebäudehülle und Materialien analysiert und das Heizungssystem begutachtet. Diese Ausweisform bieten wir Ihnen über ein bundesweit tätiges Partnerunternehmen an.
Freie Wahl?
Der Eigentümer von Gebäuden hat grundsätzlich eine Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten. Mit einer Ausnahme: Ab Oktober 2008 dürfen für Wohngebäude
- mit bis zu 4 Wohnungen,
- die vor 1978 gebaut wurden und
- nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 einhalten,
nur noch bedarfsorientierte Ausweise erstellt werden. Bezüglich aller anderen Wohn- und Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit.
Jetzt bestellen?
- Für Wohngebäude:
Prüfen Sie hier, ob für Ihr Wohngebäude ein Verbrauchsausweis zulässig ist. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie direkt eine Beauftragung in unserem Online-Formular vornehmen.
- Für Nichtwohngebäude:
Kontrollieren Sie hier, ob für Ihr Nichtwohngebäude alle erforderlichen Angaben für die verbrauchsorientierte Variante vorhanden sind. Falls ja, geht es gleich weiter zur Bestellung.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns an unter 01805/328080 (0,14 €/ Min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise abweichend. Ab 01.03.2010 Mobilfunkpreis max. 0,42 €/Min.) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an energieausweis(at)ista.de. Sollte für Ihr Objekt nur ein Bedarfsausweis möglich sein, so können wir Ihnen auch hier eine Lösung über unseren Kooperationspartner Cycle Systems anbieten.
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Unser Kooperationspartner
Erfahren Sie mehr über die Erstellung des Bedarfsausweises bei Cycle Systems. Es gibt zwei unterschiedliche Verfahrensarten, zwischen denen Sie wählen können. Welche für Sie in Frage kommt, lesen Sie am besten selbst.
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Für Wohngebäude:
Durchführungscheck
Für Nichtwohngebäude:
Durchführungscheck



