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Ist für Ihr Nichtwohngebäude ein Verbrauchsausweis möglich?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei Nichtwohngebäuden neben den Brennstoffangaben für Heizung und die Warmwasserbereitung auch noch zusätzliche Daten zum Stromverbrauch für die Kühlung, Lüftung und Beleuchtung erforderlich sind.
Eine Beauftragung ist daher nur dann möglich, wenn Ihnen die Stromverbrauchsdaten für die letzten 3 Jahre vollständig für das gesamte Gebäude vorliegen. Wenn dies der Fall ist, klicken Sie auf „ja“.
Sie können das Auftragsformular ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und per Post an ista schicken.
Klicken Sie auf „nein“, wenn nur die Erstellung eines Bedarfsausweises möglich ist. Dann können Sie unverbindlich ein Angebot unseres Partners anfordern.
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