
- Home /
- Dienstleistungen /
- Messdienstleistungen /
- Finanzierungsservice
Finanzierungsservice
Unser Finanzierungsservice für die Erfassungstechnik stellt individuelle Finanzierungsmodelle für den Kauf und das Mieten unserer Erfassungsgeräte bereit.
Um nach Verbrauch abrechnen zu können, sind die notwendigen Messgeräte (Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler) in den Wohneinheiten Ihrer Liegenschaft einzubauen. Je nach Investitionsbereitschaft bieten wir Ihnen für die Anschaffung der notwendigen Erfassungstechnik maßgeschneiderte Finanzierungsmodelle.
Kauf
Entscheiden Sie sich für den Kauf der Messtechnik, so sind die Anschaffungskosten nicht im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig. Sie haben aber im frei finanzierten Wohnungsraum die Möglichkeit gem. § 559 Abs. 1 BGB die Kosten für die erstmalige Anschaffung von Messgeräten mit einer Erhöhung der jährlichen Wohnungskaltmiete um maximal 11%der für die Wohnung aufgewendeten Kosten auf die Mieter umzulegen. Im öffentlich geförderten Wohnungsraum ist dies durch eine individuell berechnete Mieterhöhung auf Grundlage des § 6 Abs. 1 Neubaumietenverordnung i. V. m. § 11 Abs. 6 der II. Berechnungsverordnung möglich.
Garantiewartung
In Verbindung mit Ihrer einmaligen Investition in die Gerätetechnik bieten wir Ihnen als optimale Ergänzung unseren Garantiewartungsservice an. Die jährliche und umlagefähige Wartungsrate beinhaltet den kostenlosen Ersatz der alten Geräte nach Ablauf der Eichfrist oder technischen Nutzungsdauer. Darüber hinaus gewährleisten wir die Gerätefunktionalität innerhalb der Vertragslaufzeit.
Miete
Neben dem klassischen Kauf bieten wir Ihnen die Alternative der Gerätemiete. Vorteil für Sie: Hohe Investitionskosten entfallen. Die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit, den regelmäßigen Austausch der Messtechnik bei Vertragsverlängerung sowie die Beachtung der Eichfristen übernehmen wir für Sie. Wollen Sie die Messgeräte mieten, müssen Sie dies gem. § 4 Abs. 2 Heizkostenverordnung dem Nutzer vorher unter Nennung der Kosten mitteilen. Die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer ihr innerhalb eines Monats widerspricht. Auch die Kosten für die Gerätemiete können Sie in der Heizkostenabrechnung umlegen. Der Leistungsumfang des jeweiligen Finanzierungsmodells wird mit Ihnen nach Ihrem persönlichen
Bedarf vertraglich festgelegt.
Unsere Leistungen
ista übernimmt für Sie sowohl im Rahmen der Gerätemiete als auch der Garantiewartung in Verbindung mit dem Kauf der Messgeräte alle notwendigen Tätigkeiten: Neben der individuellen Erfassung der Geräte und der permanenten Überprüfung der Vertragsbedingungen sorgen wir für die Einhaltung aller Austauschintervalle und Eichfristen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Garantierte fachmännische Wartung
- Überwachung der Eichgültigkeit und der Austauschintervalle
- Ständig einwandfrei funktionierende Geräte
- Erfassungsgeräte auf dem neuesten Stand der Technik
- Hohe Anfangs- bzw. Anschlussinvestitionen entfallen
- Verbesserte Liquidität
- Miet- und Garantiewartungsgebühren sind umlagefähig
- Rechtssichere Abrechnung
Sie sind interessiert?
An unseren Standorten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne für erste Fragen zur Verfügung.

