Europäische Energiedienstleistungsrichtlinie wird deutsches Recht
Neues Gesetz schafft Rahmenbedingungen für nationalen Energieeinsparrichtwert
Die jahrelange Diskussion zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium über die Umsetzung der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie in deutsches Recht, hat ein Ende gefunden. Aufbauend auf der jüngst geänderten Vergabeverordnung sowie den zahlreichen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimapakets der Bundesregierung, enthält der nun beschlussfähige Gesetzesentwurf vor allem neue Regelungen zu Energiedienstleistungen und zur Durchsetzung weiterer Energieeffizienzmaßnahmen.
Die EU-Richtlinie sollte ursprünglich bis Mai 2008 Teil der nationalen Gesetzgebung sein, doch erst im März diesen Jahres einigten sich der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Norbert Röttgen, auf eine Kompromisslinie hinsichtlich der noch offenen Punkte. Damit machten die beiden wichtigsten Ressorts endlich den Weg für einen zügigen Abschluss des Vorhabens frei. Im April beschloss dann auch das Bundeskabinett den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes, das die Energieeffizienz verbessern und die EU-Energiedienstleistungsrichtlinie 1:1 umsetzen soll.
Gesetzesentwurf soll Markt für Energiedienstleistungen schaffen
Der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie setzt in erster Linie auf Markttransparenz und eine verbesserte Information der Endkunden. So enthält der Gesetzesvorschlag unter anderem Vorgaben für Energieunternehmen zur Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen. Dies bedeutet für die Unternehmen, dass sie ihre Kunden laut Gesetzesentwurf mindestens einmal jährlich über lokale Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits oder Energieeffizienzmaßnahmen zu unterrichten haben. Steht keine ausreichende Anzahl von unabhängigen Energieaudit-Anbietern in der jeweiligen Stadt oder dem jeweiligen Landkreis zur Verfügung, sollen die Energieunternehmen verpflichtet werden, für ein solches Angebot zu sorgen. Für die Erfassung und Unterstützung der Vorhaben soll die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtete Bundesstelle für Energieeffizienz zuständig sein. Diese Stelle soll auch Vorschläge für den Fall erarbeiten, dass die Marktkräfte zur Schaffung eines Marktes für Energiedienstleistungen nicht ausreichen. Es werden jedoch begleitend Gespräche mit der Wirtschaft geführt, die darauf abzielen, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu „Stromspar-Checks“ in Privathaushalten zu erreichen.
Festlegung eines Energieeinsparrichtwerts bis 2017
Darüber hinaus ermächtigt das neue Gesetz die Bundesregierung, einen generellen nationalen Energieeinsparrichtwert für das Jahr 2017 festzulegen. Denn nach der europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie soll Deutschland bis dahin neun Prozent Endenergie im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 einsparen.
Laut dem Bundeswirtschaftsministerium sollen weitere, über das Gesetz hinausgehende Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Energieeffizienz im Nachgang zum Energiekonzept sowie der Evaluierung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beschlossen werden. Das Umsetzungsgesetz wurde im Juli bereits in zweiter und dritter Lesung abschließend im Bundestag behandelt. Die Zustimmung des Bundesrates am 24. September gilt als sicher, so dass das Gesetz wahrscheinlich noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.
Weitere Informationen zum Inhalt des Gesetzes bieten die Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unter:
